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ARTIKEL 04 – ÄNDERUNGEN UND RÜCKERSTATTUNGEN

  • Für jede Änderung, die beim Rennpersonal vorgenommen oder beantragt wird, wird eine Sekretariatsgebühr von 5,00 € erhoben.
  • Für Änderungen, die der Läufer selbständig vornimmt, fallen keine Sekretariatsgebühren an.
  • Für Entfernungsänderungen und Übertragungen von Startnummern an Dritte werden die oben genannten Sekretariatsgebühren erhoben.
  • Weniger als 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung, zu der das Rennen gehört, sind keine Änderungen oder Verschiebungen, Erstattungen oder Verlegungen zulässig, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.

Bedingungen für Annullierung, Verschiebung, Übertragung oder Aufschub

Das Rennen findet bei allen Wetterbedingungen statt, die eine sichere Durchführung ermöglichen.

Für den Fall, dass die Bedingungen ungünstig sind, sind alternative Routen und Fluchtwege vorgesehen, damit das Rennen durchgeführt werden kann.

Annullierung aufgrund höherer Gewalt und/oder unvorhergesehener Umstände

Verschiebung des Rennens durch die Organisation :

  • In ganz außergewöhnlichen Fällen kann die Organisation die Veranstaltung verschieben. Dies kann aus Gründen “höherer Gewalt” geschehen, d. h. aus Wetterbedingungen, die zu einem Alarmzustand führen, der eine sichere Durchführung des Rennens nicht zulässt, oder aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung, sowie in Fällen, in denen eine solche Verschiebung von den Gebietskörperschaften beantragt wird. Die Verschiebung erfolgt in der folgenden Form und unter den folgenden Bedingungen:
  • Unverzügliche Mitteilung an die Teilnehmer per E-Mail, Mitteilung im News-Bereich der Website, Facebook, Race Guide und Telegram
  • Möglichkeit nur für diejenigen, die es innerhalb von 36 Stunden nach dem Versand der Mitteilung beantragen, unter die Fälle der Stornierung durch die Organisation zu fallen.
  • Nach Ablauf von 36 Stunden nach Bekanntgabe der Verschiebung kann die Veranstaltung nicht mehr abgesagt werden.
  • Der Antrag auf Wiedereintritt im Falle einer Stornierung durch den Veranstalter kann nur einmal und bei der ersten Verschiebungsankündigung gestellt werden.
  • Die Verschiebung kann innerhalb von 4 Wochen nach dem ursprünglichen Termin nacheinander erfolgen.
  • Wenn es sich als unmöglich erweist, die Veranstaltung nach der vierten Woche ab dem ursprünglichen Datum durchzuführen, wird sie auf das folgende Jahr verschoben.

Bei Stornierungen durch die Organisation :

Mehr als 90 Tage: volle Rückerstattung der Gebühr

Von 90 bis 60 Tage nach der Veranstaltung 75%: Bei Stornierung aufgrund höherer Gewalt und/oder Unmöglichkeit der Durchführung der Veranstaltung bieten wir zwei Möglichkeiten an:

A) Rückerstattung von 75% der Gebühr

B) Einmalig übertragbar auf eine dritte Person für die Ausgabe des folgenden Jahres oder nicht übertragbar auf eine dritte Person mit einer Gültigkeit von zwei Jahren.

Von 60 bis 15 Tagen 80%: Stornierung aufgrund höherer Gewalt und/oder Unfähigkeit, die Dienstleistung zu erbringen, bieten wir zwei Möglichkeiten:

A) Rückerstattung von 50 % der Gebühr + 30 % Rabatt auf die Ausgabe des Folgejahres.

B) Einmalig übertragbar auf eine dritte Person für die Ausgabe des folgenden Jahres oder nicht übertragbar auf eine dritte Person für zwei Jahre.

von 15 bis 0 Tagen 120%: Stornierung aufgrund höherer Gewalt und/oder dauerhafter Unfähigkeit, die Dienstleistung zu erbringen:

90 % nicht übertragbarer Rabatt auf die Ausgabe des Folgejahres und 30 % nicht übertragbarer Rabatt auf die Ausgabe des Folgejahres.

Bei Stornierungen durch den Teilnehmer:

90 % Rabatt, übertragbar auch auf Dritte für die Ausgabe des folgenden Jahres, und 30 % Rabatt, übertragbar auch auf Dritte für die des übernächsten Jahres, in folgenden Fällen, immer vorbehaltlich der Sekretariatsgebühr und spätestens 15 Tage nach der Veranstaltung:

Tod eines Angehörigen

Verhinderung aus dringenden dienstlichen Gründen, die schriftlich und mit dem Briefkopf des Arbeitgebers bescheinigt werden

Invaliditätsunfall, der eine Teilnahme unmöglich macht. Dieser Umstand muss durch ein fachärztliches Gutachten belegt werden.

Dem Bericht des Facharztes müssen keine weiteren Anlagen beigefügt werden.

Fachfremde ärztliche Bescheinigungen sind nicht zulässig, es sei denn, ihnen liegt ein Schreiben mit Briefkopf und allen Kontaktdaten des Arztes bei, der die Bescheinigung ausstellt. In diesem Schreiben muss der Arzt erklären, dass der Patient nicht in der Lage ist, an dem Test teilzunehmen, und dass ihm bewusst ist, dass weitere Untersuchungen für Versicherungsansprüche erforderlich sein können.

Bedingungen für die Inanspruchnahme von Ermäßigungen, Übertragungen und Erstattungen:

Der gewährte Rabatt entspricht dem angegebenen Prozentsatz im Verhältnis zu der vom Wettbewerber tatsächlich gezahlten Gebühr.

Der Rabatt kann nicht mit anderen Rabatten oder Sonderangeboten kombiniert werden.

Etwaige Optionen müssen über den reservierten Bereich auf der Registrierungsplattform bis spätestens 60 Tage nach dem Datum der Stornierung der Veranstaltung bestätigt werden.

Im Falle einer Übertragung der Anmeldung auf das folgende Jahr muss diese nach Öffnung der Anmeldung und spätestens 90 Tage nach dem Datum der Veranstaltung erneut bestätigt werden. Bei Nichtbestätigung verfällt die Überweisung für das laufende Jahr, ohne dass eine Erstattung möglich ist. Die Übertragung auf das Folgejahr bleibt jedoch nur gültig, wenn sie vorgesehen ist.

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